Verordnungen
Die Europäische Kommission hat zwei sogenannte Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtung von Büros, Straßen und Industrieanlagen angenommen.
Die Europäische Kommission hat zwei sogenannte Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtung von Büros, Straßen und Industrieanlagen angenommen. Damit kann nun ein Stufenplan in Kraft treten, der das Aus für die klassische Glühlampe in mehreren Etappen vorsieht. Zunächst dürfen in den EU-Mitgliedsländern von September 2009 an keine Lampen ab 100 Watt mehr verkauft werden, die nicht mindestens Energieeffizienzklasse C erfüllen – bei einer Verlustleistung von 95 Prozent schafft das keine klassische Glühlampe. Anschließend folgen 75-Watt- (September 2010) und 60-Watt-Lampen (September 2011). Ab September 2012 müssen dann alle Lampen im Handel mindestens Energieeffizienzklasse C erfüllen, ab September 2016 (bis auf Ausnahmen für einige Halogenlampen) Energieeffizienzklasse B.
Nach Angaben der EU-Kommission führen die Maßnahmen bis zum Jahr 2020 zu Energieeinsparungen von nahezu 80 Milliarden Kilowattstunden, die CO2-Emissionen würden dadurch um jährlich 32 Millionen Tonnen reduziert.
Siehe dazu auch:
VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009
Update:
Nun will die Europäische Union die Energiesparlampen anscheinend auch verbieten. Gründe dafür sind vielfältig. Eines davon, ist dass in den Energiesparleuchten hochgiftige Substanzen enthalten sind. Und ohne diese Giftstoffe würden Energiesparleuchten garnicht funktionieren - demzufolge ist und bleibt LED die einzigste Alternative auf dem Beleuchtungsmarkt.